Die Nachlasspflege dient der Sicherung und Verwaltung eines Nachlasses, wenn die Erben zunächst unbekannt sind oder ihre Rechte noch nicht wahrnehmen können. In solchen Fällen werde ich vom zuständigen Nachlassgericht als zertifizierte Nachlasspflegerin bestellt.
Meine Aufgabe besteht darin, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und vor möglichen Schäden zu schützen. Dazu gehört unter anderem die Ermittlung von Erben, die Regelung laufender Verpflichtungen sowie die ordnungsgemäße Verwaltung von Vermögenswerten.
Gerade in dieser sensiblen Phase ist ein strukturiertes, verantwortungsbewusstes und rechtssicheres Vorgehen entscheidend.
Mein Ziel ist es, den Nachlass im Sinne der Erben zu erhalten und eine geordnete Übergabe zu ermöglichen, sobald die Erbfolge geklärt ist.